Unsere Forderung:
Umweltgerechte Sanierung statt Verschlimmbesserung als Geschäftsmodell

Aus der Bürgerinitiative wurde der LandschaftsSchutzVerein Hagen/Lieme e.V.

Zweck des Vereins ist die Förderung des Landschaftsschutzes mit Fokus auf das Gebiet Lage-Hagen und Lemgo-Lieme.

Mehr dazu auch auf der Internetseite https://lsv-hagen-lieme.de/.  


Um was geht es?

Laut Antrag geht es um eine „Sanierung und Modernisierung der Wurfscheibenanlage in Hardissen-Lückhausen“.


Tatsächlich geht es wohl eher um

  • die Errichtung einer 23,5m (>750.000 Kubikmeter) hohen und 250m breiten Bodendeponie für Z2 Müll zur Abdeckung von 21.500 Kubikmetern bleivergiftetem Boden.
  • eine Sonderabfall-Deponie des vor Ort verbleibenden belasteten Bodens.
  • den Neubau einer Schießanlage.

Das Areal in Lückhausen ist durch den Betrieb als Schießplatz seit 1975, laut Antragsteller u.a. mit 90 Tonnen Bleischrot und 1 Million zerschossener Wurfscheiben (nur bis 1995) verteilt in mehr als 21.500 Kubikmetern vergiftetem Boden, stark kontaminiert. Im Auftrag des Umweltministeriums NRW wurde die Anlage 2015 untersucht. Das Ergebnis: Höchste Gefahren-Kategorie 4 für Menschen und Pflanzen! Die Bleikonzentration im Boden liegt bis zu 90.000 % über dem zulässigen Grenzwert.

Neben der Gefahr, die durch diese Deponie in direkter Nähe zu Trinkwasserschutz- und Heilquellgebieten für Jahrzehnte ausgehen wird, kommen die Gefahren während der achtjährigen Bauzeit hinzu.

500.000 Kubikmeter Boden entsprechen ca. 750.000 Tonnen (Steinerdegemisch 0-55 mm) verteilt auf z.B. 15 Tonnen pro LKW (3-Achs-Kipper). Das wären insgesamt über 100.000 LKW-Fahrten – über die (schon jetzt schlechten) engen Straßen von Hagen, Lieme und Hardissen. Weitestgehend ohne Fußgängerwege, dafür aber an Kindergärten, Schulen und Freizeiteinrichtungen vorbei.

Umgerechnet auf 8 Jahre Bauzeit und ca. 250 Arbeitstage im Jahr wären das 50 LKW-Fahrten pro Tag – alle 10 Minuten ein Schwerlast-LKW!

  • Warum muss der Schießstand erneuert und vergrößert werden?
  • Warum muss hierzu eine Deponie errichtet werden?
  • Was passiert mit den Einnahmen aus der Deponie?
  • Wer kommt für Folgekosten bei Schäden durch die BEIDEN Deponien auf?

Derzeit scheint durch die Einbindung des jagdlichen Schießens die Anlage als privilegiert angesehen zu werden und ist dadurch wohl zu genehmigen. Sollte sich jedoch nach dem Umbau und nach der Aufnahme des Schießbetriebs zeigen, dass der Schwerpunkt der Anlage entgegen der Projektbeschreibung im Freizeitschießen liegt, kann bzw. muss ordnungsrechtlich eingeschritten und die nicht genehmigte Nutzung untersagt werden. Weicht der Vorhabenträger in der Umsetzung der Genehmigung hiervon ab, läge darin die ungenehmigte Nutzung eines im Außenbereich nichtprivilegierten Schießstandes.

Das bedeutet dann wohl, wenn nicht 2000 (!) Jäger diese Anlage nutzen, sondern nur die ca. 50(!) Sportschützen, wird der Schießbetrieb eingestellt und es bleiben zwei gefährliche Deponien für deren Unterhaltung/Beseitigung der Steuerzahler aufkommen muss?

Ergänzung 08.11.2022

  • Wenn die Deponie errichtet ist, uns selbst wenn dann der Schießbetrieb eingestellt sein sollte, gilt dann für das Areal eine technische Vorprägung? Ist dadurch die Bebauung durch weitere Industrieanlagen und bspw. Windkraftanlagen, wie diese im Lageplan des Kreises Lippe bereits ausgewiesen, sind vereinfacht?
  • Besteht für das Grundwasser eine Gefahr durch Veränderung/Stauung aufgrund der Einflüsse des Gewichtes des Deponiebauwerkes?
  • Besteht durch Verwehungen von Z2 Inhaltsstoffen auf die angrenzenden Bereiche (nahe Wohnbebauung, Felder, Wasserschutzgebiet) eine Gefahr und wie wird dies verhindert?

Ergänzung 10.11.2022

Alternativen zur Deponie:

Wozu braucht es einen Schießstand in Lage Hagen (der erst in >8 Jahren fertig ist) wenn es derzeit einen 

  • Schießstand der Kreisjägerschaft-Lippe e.V. in Leopoldshöhe (knapp 5 km entfernt) gibt.
  • einen neuen olympiatauglichen Schießstand der Kreisjägerschaft Minden Lübbecke e.V. (knapp 50 Km entfernt) gibt? Dieser Schießstand wurde gerade neu gebaut und zeigt auf, dass es dafür keinen 23m hohen und 100 breiten Wall aus kontaminierter Erde braucht. Es geht auch mit einer schmalen Holzwand.
  • Ein Jagd- und Schießkino Extertal für Jäger, Sport- und Freizeitschützen gibt.

Aber es ist doch gar keine Deponie! Ja, per Definition nach LAGa 20 mag das richtig sein, da Z2 Boden in Bauwerken verbaut werden darf. In diesem Bauwerk wird die Kassette mit dem höchstgiftigen, bleibelasteten Boden deponiert (in der Hoffnung, dass die Folie mehr als 50 Jahre hält!). Das Bauwerk wird als Wall aus Z2 Boden erbaut. Es sieht dann nur aus wie eine Deponie, fühlt sich so an wie eine Deponie ist aber gemäß LAGa 20 nur ein Bauwerk. Landläufig würde ich dies weiterhin als Deponie bezeichnen.

Und es gibt Alternativen und Lösungen: https://keine-z2-deponie.de/loesungen-kosten/